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1260. Dezember 6. Rom im Lateran.

8. id. Dez. p. a. 6.

P. Alex. IV. sichert dem Klarenstifte in Breslau zu, dass dessen Freiheiten und Privilegien durch die Konstitution seines Vorgängers Innocenz (IV.), betreffend die Belangung exemter Personen vor dem Ordinarius loci kein Abbruch geschehen solle.

P.-A. Kopialbuch des Klarenst. f. 247. Diese Abschrift des XIV. Jahrh. verdient unzweifelhaft den Vorzug vor einer zweiten Abschrift des XVII. Jahrh. ebendaselbst f. 1., welche unsere Urk. mit 8 Kal. Dez. statt 8 id. anführt.


Codex Diplomaticus Silesiae, Bd. 7, 1875; Regesten zur schlesischen Geschichte, Th. 2: Bis zum Jahre 1280. Herausgegeben von Colmar Grünhagen.